RECHTSGEBIETE

Unser Ziel ist es, Alles in
Bewegung zu setzen, damit
Sie zu Ihrem Recht kommen.


Unsere

Rechtsgebiete



Allgemeines Zivilrecht


Im täglichen Leben kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, egal ob z. B. ein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag dafür die Grundlage bildet. Auch Nachbarstreitigkeiten gehören dazu.

Hier beraten wir Sie über Ihre Rechte und setzen diese für Sie durch. Dabei kann es um Schadensersatz, Gewährleistungsfragen oder Rücktrittsrechte gehen. Wir sind sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertreten Sie bei Bedarf außergerichtlich sowie in zivilgerichtlichen Verfahren.



Mietrecht


Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen. Die Beteiligten müssen sich dabei unter anderem mit der Art des Vertragsabschlusses, mit Mietsicherheiten, mit Besonderheiten während der Mietzeit sowie mit den Regelungen bezüglich der Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können in vielen Themenbereichen entstehen, so z.B Mietmängel, Kündigung, Nebenkostenabrechnung/ Betriebskostenabrechnung u.a. 

Sowohl Mietern als auch Vermietern helfen wir wirtschaftlich sinnvole Lösungen zu finden.


Verkehrsrecht

Autounfall - Was nun?


Nach einem Unfall übernimmt erst einmal Ihre Kfz-Versicherung (und nicht die Rechts­schutz­ver­si­che­rung) die Gerichts- und Anwaltskosten, sofern der Unfallgegner Scha­dens­er­satz­an­sprü­che anmeldet und diese abzuwehren sind.

Bei Ihren eigenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen oder wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, kommen dagegen wir ins Spiel. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.


Selbst wenn der Unfallverursacher sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss, müssen Sie als Kläger das erstmal vorstrecken. Dabei kann Ihnen Ihre Verkehrsrechts­schutz­ver­si­che­rung finanziell helfen.



Verwaltungsrecht


Was tun bei Ärger mit Behörden und Ämtern?


Verwaltungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürger bzw. Unternehmen und Staat.

Wir beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie in speziellen Rechtsbereichen des Verwaltungsrechts, wie z.B. Leistungsansprüche, Widerspruchsverfahren insbesondere bei Zwangsgeld, Bußgeldbescheid in Ordnungswidrigkeitsverfahren, Auflagen, Versagungsbescheid. Auch Gaststätten- und Gewerberecht (Gaststättengenehmigungen, Maßnahmen der Gewerbeaufsicht wie Gewerbeuntersagung, Entzug Gaststättenerlaubnis), Straßenverkehrsrecht (z. B. Fahrerlaubnisentzug, MPU) und Steuerrecht, Klagen vor den Verwaltungsgerichten gehören dazu.

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